§ 1 – Rechtsstellung, Sitz

DNBG · Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

(1)Die Deutsche Nationalbibliothek (Bibliothek) ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland.
(2)Die Bibliothek ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Deutschen Bücherei in Leipzig, der Deutschen Bibliothek in Frankfurt am Main und dem Deutschen Musikarchiv. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 DNBG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 1 DNBG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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