§ 3 – Zuständigkeit für den Erlass von beamtenrechtlichen Widerspruchsbescheiden

DPAG_BERTRANO_2016 · Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG

(1)Die Zuständigkeit für den Erlass von beamtenrechtlichen Widerspruchsbescheiden im Bereich der Deutschen Post AG wird den selbstständigen Niederlassungen, Service Niederlassungen, Geschäftsbereichen Vertrieb und Shared Service Centern übertragen, soweit diese den mit dem Widerspruch angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlass eines Verwaltungsakts abgelehnt haben und nach Absatz 2 nicht eine andere Organisationseinheit zuständig ist.
(2)Die Zuständigkeit nach Absatz 1 wird in Angelegenheiten der Arbeitszeit, der Besoldung, des Reisekostenrechts und des Umzugskostenrechts der Service Niederlassung Post & Paket in Darmstadt übertragen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 3 DPAG_BERTRANO_2016 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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