§ 45 – Unabhängigkeit und besondere Pflichten des ehrenamtlichen Richters
DRIG · Deutsches Richtergesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Urt. v. 18.06.2025 – 2 AZR 228/23ECLI:DE:BAG:2025:180625.U.2AZR228.23.0
Erweist sich eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist als unwirksam, endet das Arbeitsverhältnis aber aufgrund einer durch Umdeutung gewonnenen ordentlichen Kündigung zum selben Termin, ist die Kündigungsschutzklage insgesamt abzuweisen.
- BAG, Beschl. v. 24.10.2024 – 2 AZN 608/24ECLI:DE:BAG:2024:241024.B.2AZN608.24.0
Wechselt ein ehrenamtlicher Richter vom Arbeitsgericht an das Landesarbeitsgericht, muss er nach seinem Amtsantritt erneut vereidigt werden. Das gilt auch dann, wenn sich die Bestellung beim Landesarbeitsgericht unmittelbar an diejenige beim Arbeitsgericht anschließt.
- BSG, Beschl. v. 24.10.2023 – B 12 KR 28/23 BECLI:DE:BSG:2023:241023BB12KR2823B0
- BGH, Urt. v. 27.10.2020 – RiZ (R) 4/20ECLI:DE:BGH:2020:271020URIZ.R.4.20.0
- BAG, Urt. v. 11.06.2020 – 2 AZR 374/19ECLI:DE:BAG:2020:110620.U.2AZR374.19.0
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt aus § 621 BGB.
- BAG, Beschl. v. 27.02.2020 – 2 AZN 1389/19ECLI:DE:BAG:2020:270220.B.2AZN1389.19.0
Liegt zwischen zwei Amtszeiten eines ehrenamtlichen Richters eine zeitliche Lücke, muss er nach § 45 Abs. 2 DRiG vor seiner ersten Dienstleistung in der sich anschließenden Amtszeit erneut vereidigt werden.
- BSG, Beschl. v. 17.12.2018 – B 1 SF 2/15 SECLI:DE:BSG:2018:171218BB1SF215S0
- BSG, Beschl. v. 06.09.2017 – B 13 R 177/17 BECLI:DE:BSG:2017:060917BB13R17717B0
Wirkt ein ehrenamtlicher Richter an der mündlichen Verhandlung mit, ohne dass er zuvor vereidigt worden ist, ist das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt.
- BVerwG, Beschl. v. 11.07.2014 – 2 B 70/13
- BVerwG, Urt. v. 28.07.2011 – 2 C 45/09
1. Für die Freistellung eines ehrenamtlichen Richters von seiner Dienstleistungspflicht als Beamter (§ 45 Abs. 1a Satz 2 DRiG) ist mangels konkreter Pflichtenkollision kein Raum, wenn die Richtertätigkeit innerhalb der Gleitzeitstunden anfällt. 2. Zeiten der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter, die während der Gleitzeit angefallen sind, müssen dem Arbeitszeitkonto des Beamten gutgeschrieben werden, wenn sie mehr als drei Stunden pro Kalenderwoche betragen.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 45 DRIG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 45 DRIG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.