Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft
DSLBUMWG · 15 Normen
- § 1Errichtung durch Umwandlung
- § 2Wirkungen der Umwandlung für die Anteilsinhaber
- § 3Satzung
- § 4Vorstand
- § 5Aufsichtsrat
- § 6Erste Hauptversammlung
- § 7Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen
- § 8Zwangsvollstreckung und Insolvenz
- § 9Anlagesicherheit, Deckungsstockfähigkeit
- § 10Übergangsregelung für Schuldverschreibungen und Geschäfte der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank sowie ihr gewährte Darlehen
- § 11Haftung des Bundes für Altverbindlichkeiten
- § 12Regelungen für betriebliche Interessenvertretungen sowie sonstige Übergangsregelungen
- § 13Weiterführung des Förderauftrags und Verwaltung des Zweckvermögens
- § 14Verschmelzung der Aktiengesellschaft
- § 15Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Gesetz über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.