§ 27 – Schriftverkehr

EEMD-ZVANL_I · Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen

(1)Sämtliche Mitteilungen gemäß oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind in Textform und in deutscher Sprache abzufassen und an die mit dem Mauterheber abgestimmten E-Mail-Adressen zu richten. Satz 1 gilt nicht für förmliche Zustellungen, diese sind schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen.
(2)Förmliche Zustellungen an den Mauterheber in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind an die folgende Anschrift zu richten:Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Werderstraße 34, 50672 Köln(Empfangsberechtigter).
(3)Mitteilungen an den Anbieter im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind an die mit dem Anbieter abgestimmten E-Mail-Adressen zu richten.
(4)Für förmliche Zustellungen an den Anbieter im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung muss der Anbieter einen Zustellungsbevollmächtigten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland nennen. Förmliche Zustellungen an den Anbieter sind an die folgende Anschrift zu richten:(Zustellungsbevollmächtigter in der Bundesrepublik Deutschland).
(5)Die Parteien werden einander Änderungen der Angaben nach den Absätzen 2 bis 4, insbesondere in der Person des Zustellungsbevollmächtigten oder der Empfangsberechtigten, unverzüglich mitteilen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 27 EEMD-ZVANL_I und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 27 EEMD-ZVANL_I direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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