§ 24 – Anpassungen der Vereinbarung

EEMD-ZVANL_I · Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen

(1)Der Anbieter ist verpflichtet, mit dem Mauterheber diejenigen Änderungen und/oder Ergänzungen zu dieser Vereinbarung zu vereinbaren, die aufgrund von Änderungen des geltenden Rechts erforderlich sind. Stimmt der Anbieterden erforderlichen Vereinbarungsanpassungen nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist zu, ist der Mauterheber von der Erfüllung eigener Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung so lange frei, bis die erforderlichen Änderungen und/oder Ergänzungen vereinbart sind.
(2)Wird einer Partei die Erfüllung einer ihr nach der Vereinbarung obliegenden Verpflichtung infolge höherer Gewalt oder anderer objektiv unabwendbarer Ereignisse zeitweise unmöglich, so ruhen die betroffenen Rechte und Pflichten der Parteien für den entsprechenden Zeitraum.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 24 EEMD-ZVANL_I und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 24 EEMD-ZVANL_I direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.