§ 2 – Vertragsbestandteile

EEMD-ZVANL_II · Vertrag über die Durchführung des europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes

(1)Bestandteile dieses Vertrages sind1.die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],
2.die Bankgarantie oder das gleichwertige Finanzinstrument [Anlage 2],
3.die Erklärung zur Beteiligungsstruktur des Anbieters [Anlage 3],
4.die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4],
5.die Qualitätsparameter für EETS-Anbieter [Anlage 5],
6.die Entgeltordnung [Anlage 6],
7.das Glossar [Anlage 7],
8.gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8] und
9.die Regelungen zur Vergütung [Anlage 9].
(2)Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander1.dieser Vertrag,
2.die Zusatzvereinbarung [Anlage 1],
3.gegebenenfalls Erklärungen/ Schriftwechsel [Anlage 8],
4.die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch den Mauterheber oder eine notifizierte Stelle [Anlage 4] und
5.das Glossar [Anlage 7].

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 EEMD-ZVANL_II und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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