§ 5 – Ausnahmen von der Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität

EIGV · Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem

In den folgenden Fällen können Ausnahmen von der vollständigen oder teilweisen Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität zugelassen werden: 1.bei Vorhaben, die den Neubau, die Erneuerung oder die Aufrüstung einer Strecke oder von Fahrzeugen oder eines Teils davon betreffen, soweit diese Vorhaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium oder Gegenstand eines in der Durchführung befindlichen Vertrages sind;
2.bei Vorhaben zur Erneuerung, Erweiterung oder Aufrüstung einer Eisenbahninfrastruktur oder von Fahrzeugen, soweit die Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens oder den Zusammenhang des Eisenbahnsystems in der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt;
3.bei Fahrzeugen, die auch in Drittländern mit einer anderen Spurweite als der Regelspurweite verkehren sollen;
4.soweit nach einem Unglücksfall einschließlich eines terroristischen Anschlags oder einer Naturkatastrophe eine rasche Wiederherstellung des Netzes bei teilweiser oder vollständiger Anwendung der entsprechenden Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität wirtschaftlich nicht zumutbar oder technisch nicht sinnvoll ist; die Nichtanwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität ist auf den Zeitraum bis zur Wiederherstellung des Netzes begrenzt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 EIGV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 5 EIGV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.