§ 11 – Festsetzung der Eigenheimzulage
EIGZULG · Eigenheimzulagengesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Urt. v. 17.04.2018 – IX R 17/17ECLI:DE:BFH:2018:U.170418.IXR17.17.0
NV: Der Bescheid, mit dem die Festsetzung der Eigenheimzulage für den gesamten Förderzeitraum geändert und die Eigenheimzulage für alle Jahre auf 0 € festgesetzt wird, ist keine Zusammenfassung von acht Einzelbescheiden, die jeweils eines eigenen rechtlichen Schicksals fähig sind, sondern ein Sammelbescheid, der insgesamt rechtswidrig ist, wenn er einen Rechtsfehler aufweist.
- BGH, Beschl. v. 11.04.2013 – 1 StR 14/13
- BFH, Beschl. v. 16.03.2012 – IX B 156/11
1. NV: Durch eine (auch antragsgemäße) Festsetzung der Eigenheimzulage wird kein Vertrauenstatbestand geschaffen, der die Finanzbehörde nach Treu und Glauben an der Aufhebung oder Änderung des Bescheids finden könnte. 2. NV: Der pauschale Hinweis auf nicht näher zitierte umfangreiche höchstrichterliche Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte reicht für die Darlegung wie Annahme einer Divergenz nicht aus.
- BFH, Urt. v. 29.02.2012 – IX R 21/10
1. NV: Die Bindungswirkung gem. § 182 Abs. 1 Satz 1 AO ergibt sich aus den "getroffenen Feststellungen" (Verfügungssätzen), also dem Regelungsteil des Feststellungsbescheids . 2. NV: Der Feststellungsbescheid kann --wie sich aus § 155 Abs. 2 AO ergibt-- zeitlich nach einem Steuerbescheid ergehen . 3. NV: Im Umfang der Bindungswirkung ("soweit") des Feststellungsbescheids (Grundlagenbescheids) folgt aus § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ("ist") eine absolute Pflicht zur entsprechenden Anpassung des Steuerbescheids als Folgebescheid .
- BFH, Urt. v. 07.07.2011 – IX R 11/10
NV: In die Einkunftsgrenze des § 5 EigZulG fließen Einkünfte aus Kapitalvermögen ein, die der Antragsteller erzielt, weil er hinsichtlich der zugrundeliegenden Rechtsverhältnisse rechtlich oder wirtschaftlich --unter Ausschluss des Rechtsinhabers-- dispositionsbefugt ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 26. Januar 2011, VIII R 14/10).
- BFH, Urt. v. 11.05.2010 – IX R 35/09
NV: Eigenheimzulage kann auch dann zugunsten des Anspruchsberechtigten gemäß § 11 Abs. 5 EigZulG neu festzusetzen sein, wenn zuvor ein Änderungsantrag nach § 173 Abs. 1 AO fehlerhaft abgelehnt wurde.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 11 EIGZULG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 11 EIGZULG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.