§ 14 – Rückforderung

EIGZULG · Eigenheimzulagengesetz

Ergibt sich auf Grund der Neufestsetzung eine Minderung der Eigenheimzulage oder wird die Festsetzung aufgehoben, sind überzahlte Beträge innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zurückzuzahlen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • BFH, Beschl. v. 16.11.2010 – VII B 120/10

    NV: § 818 Abs. 3 BGB findet auf den Rückzahlungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO keine Anwendung. Ein Wegfall der Bereicherung führt daher nicht zum Wegfall des abgabenrechtlichen Rückzahlungsanspruchs.

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 14 EIGZULG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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