§ 2 – Begünstigtes Objekt

EIGZULG · Eigenheimzulagengesetz

Begünstigt ist die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung. Nicht begünstigt ist eine Ferien- oder Wochenendwohnung oder eine Wohnung, für die Absetzungen für Abnutzung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgezogen werden oder § 52 Abs. 15 Satz 2 oder 3 oder Abs. 21 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt. Nicht begünstigt sind auch eine Wohnung oder ein Anteil daran, die der Anspruchsberechtigte von seinem Ehegatten anschafft, wenn bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Anschaffung die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • BFH, Urt. v. 20.07.2018 – IX R 26/17ECLI:DE:BFH:2018:U.200718.IXR26.17.0

    NV: Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland Eigenheimzulage für ein eigengenutztes Immobilienobjekt im EU-Ausland zu gewähren .

  • BFH, Urt. v. 22.01.2013 – IX R 25/11

    NV: Die tatsächliche Wohnnutzung i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG kann auch darin bestehen, dass der Stpfl. mit der begünstigten Wohnung im Rahmen der Eigengestaltung seiner Haushaltsführung nur einen Teil seines gesamten Wohnbedarfs abdeckt und die (separate) Wohnung etwa für Freizeitzwecke und/oder als Hauswirtschaftsraum oder sonst für seine Lebensführung und die seiner Familie (hier: Bad, Eltern- und Kinder-Schlafzimmer) nutzt.

  • BFH, Beschl. v. 03.07.2012 – IX B 185/11

    1. NV: Fragen zur Eigenheimzulage als ausgelaufenes Recht haben regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr. Entsprechend ist auch eine Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts nicht erforderlich. 2. NV: Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d.h. auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so muss wegen jeder Begründung ein Zulassungsrund i.S.d. § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen. Die mögliche Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Hinweispflicht hinsichtlich nur einer der Gründe reicht zur Zulassung der Revision nicht aus.

  • BFH, Beschl. v. 24.08.2011 – IX B 89/11

    1. NV: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs. 2. NV: Nach der BFH-Rechtsprechung bedeutet "bautechnisch neu", dass die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude bzw. dass die Baumaßnahmen der jeweils entstandenen Wohnung das bautechnische Gepräge geben. 3. NV: Mit der Rüge einer (vermeintlich) unzutreffenden Tatsachen- und Beweiswürdigung durch das FG kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden.

  • BFH, Beschl. v. 18.07.2011 – IX B 39/11

    1. NV: Eine verbindliche Zusage der Gewährung von Eigenheimzulage liegt nicht vor, wenn der fachkundig vertretene Kläger auf das --zudem von einer Änderung seines Klageantrags abhängig gemachte-- Angebot des FA nicht mit einer entsprechenden Prozesserklärung reagiert. 2. NV: Eine Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nicht gegeben, wenn das umstrittene Thema (Wohnung) i.S.d. EigZulG) nach Maßgabe der Beteiligten-Schriftsätze ersichtlich Gegenstand des Verfahrens war und der fachkundig vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung gleichwohl weder auf eine weitere Sachaufklärung hingewirkt noch einen nach Maßgabe seiner Ansicht entsprechenden Beweisantrag gestellt hat. 3. NV: Eine Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht liegt nicht vor, wenn es ein Beteiligter bei umstrittener Sachlage oder Rechtslage unterlässt, alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht zu ziehen und seinen Vortrag darauf einzurichten.

  • BFH, Urt. v. 20.10.2010 – IX R 20/09

    Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt im EU-Ausland zu gewähren    .

  • BFH, Urt. v. 20.10.2010 – IX R 55/09

    1. NV: Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt im EU-Ausland zu gewähren . 2. NV: Zur Verjährung von Eigenheimzulage . 3. NV: Auch wenn die materielle Anspruchsnorm gegen Europarecht verstößt, rechtfertigt dies keine Abweichung von den Verjährungsvorschriften der AO .

  • BFH, Beschl. v. 18.03.2010 – IX B 208/09

    1. NV: Begleicht ein Elternteil die Kaufpreisverbindlichkeit für eine vom Kind angeschaffte Eigentumswohnung, leistet er damit aber zugleich --im abgekürzten Zahlungsweg-- auf seine Verbindlichkeit gegenüber dem Kind aus einem Pflichtteilsverzichtsvertrag, so liegt darin --mangels einer unentgeltlichen Zuwendung-- keine mittelbare Grundstücksschenkung (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260). 2. NV: Das beklagte Finanzamt begibt sich im finanzgerichtlichen Verfahren selbst seiner Rechte, einen Verstoß gegen § 96 Abs. 1 FGO geltend zu machen, wenn es trotz Ladung nicht an der mündlichen Verhandlung vor dem FG teilnimmt.

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