§ 12 – Inkrafttreten

ENDLAGERVLV · Verordnung über Vorausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle

(1)Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)Gleichzeitig mit dieser Verordnung tritt § 7 Abs. 2 der Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 17. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1457) in Kraft.
(3)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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