§ 73 – Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung
ENWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 25.02.2025 – EnVR 86/23ECLI:DE:BGH:2025:250225BENVR86.23.0
- BGH, Beschl. v. 25.02.2025 – EnVR 92/23ECLI:DE:BGH:2025:250225BENVR92.23.0
- BGH, Beschl. v. 17.12.2024 – EnVR 94/23ECLI:DE:BGH:2024:171224BENVR94.23.0
Eigenkapitalzinssatz V 1. Die Bundesnetzagentur hat den Eigenkapitalzinssatz zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode rechtsfehlerfrei festgelegt (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - EnVR 52/18, RdE 2019, 456 - Eigenkapitalzinssatz II; vom 3. März 2020 - EnVR 26/18, RdE 2020, 319 - Eigenkapitalzinssatz III). 2. Sie darf bei der Anwendung von ökonomischen Methoden und Modellen von Drittanbietern aggregierte, allgemein anerkannte und verwendete statistische Daten heranziehen, ohne sämtliche diesen Daten zugrundeliegenden unveröffentlichten Einzeldaten zu beschaffen und auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
- BGH, Beschl. v. 17.12.2024 – EnVR 80/23ECLI:DE:BGH:2024:171224BENVR80.23.0
- BGH, Beschl. v. 30.01.2024 – EnVR 36/22ECLI:DE:BGH:2024:300124BENVR36.22.0
- BGH, Beschl. v. 26.09.2023 – EnVR 44/22ECLI:DE:BGH:2023:260923BENVR44.22.0
- BGH, Beschl. v. 26.09.2023 – EnVR 43/22ECLI:DE:BGH:2023:260923BENVR43.22.0
Effizienzvergleich II 1. Das für den Effizienzvergleich in der dritten Regulierungsperiode Gas herangezogene Modell steht - auch unter Berücksichtigung des weiten Regulierungsermessens der Bundesnetzagentur - mit den Vorgaben des § 21a Abs. 5 Satz 1 EnWG insoweit nicht in Einklang, als es den objektiven strukturellen Unterschieden der von den Netzbetreibern zu erfüllenden Versorgungsaufgaben nicht hinreichend Rechnung trägt und zu einer systemischen Bevorzugung von Unternehmen mit besonderen Netzstrukturen führt. 2. Nr. 2 Satz 2 der Anlage 3 zu § 12 ARegV ist dahin auszulegen, dass in beiden von der Anreizregulierungsverordnung für den Effizienzvergleich vorgegebenen Methoden - der Dateneinhüllungsanalyse (DEA) und der Stochastischen Effizienzgrenzenanalyse (SFA) - die als am effizientesten ausgewiesenen Unternehmen einen Effizienzwert von 100% erhalten müssen.
- BGH, Beschl. v. 27.06.2023 – EnVR 24/22ECLI:DE:BGH:2023:270623BENVR24.22.0
- BGH, Beschl. v. 27.06.2023 – EnVR 23/22ECLI:DE:BGH:2023:270623BENVR23.22.0
- BGH, Beschl. v. 27.06.2023 – EnVR 28/22ECLI:DE:BGH:2023:270623BENVR28.22.0
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