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Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

ERBSTDV_1998 · 21 Normen

  • § 1Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter
  • § 2Anzeigepflicht derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben
  • § 3Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen
  • § 4Anzeigepflicht der Standesämter
  • § 5Verzeichnis der Standesämter
  • § 6Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen
  • § 7Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen
  • § 8Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden
  • § 9Anzeigepflicht der Auslandsstellen
  • § 10Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden
  • § 11Anzeigen im automatisierten Verfahren
  • § 12Anwendung der Verordnung
  • § 13Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.

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