Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes
ERECHV · 12 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Verbindlichkeit der elektronischen Form
- § 4Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung
- § 5Inhalt der elektronischen Rechnung
- § 6Verarbeitung von elektronischen Rechnungen
- § 7Schutz personenbezogener Daten
- § 8Ausnahmen für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten
- § 9Ausnahmen für Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes und der sonstigen Beschaffungen im Ausland
- § 10Prüfung
- § 11Inkrafttreten
Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.