§ 8 – Sonderregelungen für die Verwendung des digitalen Dienstes DPMAdirektPro

ERVDPMAV_2026 · Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt

(1)§ 2 Absatz 3 gilt nicht für die Einreichung elektronischer Dokumente über den digitalen Dienst DPMAdirektPro.
(2)Für die Einreichung elektronischer Dokumente über den digitalen Dienst DPMAdirektPro sind diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.
(3)§ 5 Absatz 1 Satz 3 gilt nicht für die Zustellung elektronischer Dokumente über den digitalen Dienst DPMAdirektPro.
(4)Für den Abruf elektronischer Dokumente über den digitalen Dienst DPMAdirektPro sind die hierfür vom Deutschen Patent- und Markenamt angebotenen Authentisierungsmittel zu verwenden. Das Deutsche Patent- und Markenamt gibt auf seiner Internetseite die angebotenen Authentisierungsmittel und die Einzelheiten hierzu bekannt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 8 ERVDPMAV_2026 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 8 ERVDPMAV_2026 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.