Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt
ERVDPMAV_2026 · 8 Normen
- § 1Einreichung elektronischer Dokumente
- § 2Einreichung über digitale Dienste
- § 3Einreichung während einer Anhörung oder mündlichen Verhandlung
- § 4Einreichung auf einem Datenträger
- § 5Zustellung elektronischer Dokumente
- § 6Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
- § 7Einreichung in Beschwerdeverfahren
- § 8Sonderregelungen für die Verwendung des digitalen Dienstes DPMAdirektPro
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.