§ 1 – Anwendungsbereich
ERVV · Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 19.11.2018 – 1 BvR 2391/18ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181119.1bvr239118
- BSG, Beschl. v. 09.05.2018 – B 12 KR 26/18 BECLI:DE:BSG:2018:090518BB12KR2618B0
1. Bei einem über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach mit einer seit 1.1.2018 unzulässig angebrachten Container-Signatur übermittelten Dokument handelt es sich nicht um ein für das Gericht "zur Bearbeitung nicht geeignetes" Dokument, das als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen gilt, sofern es der Absender unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht. 2. Auf die unzulässige Verwendung einer Container-Signatur hat das Gericht aufgrund seiner prozessualen Fürsorgepflicht hinzuweisen, soweit die Rechtsmittelfrist bei üblichem Geschäftsgang noch eingehalten werden kann.
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