Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise
ESVG · 20 Normen
- § 1Versorgungskrise
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Ausführung des Gesetzes
- § 4Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Sicherstellung der Grundversorgung
- § 5Einzelweisungen
- § 6Anordnungsbefugnis zur einstweiligen Sicherstellung der Grundversorgung
- § 7Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage
- § 8Unterstützende Leistungen
- § 9Datenübermittlung zwischen den Behörden
- § 10Aufhebung von Maßnahmen
- § 11Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise
- § 12Vollzugsvorkehrungen, Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
- § 13Datenübermittlung zwischen den Behörden
- § 14Selbstschutz
- § 15Auskunftspflicht für Ernährungsunternehmen, Überwachungsbefugnisse
- § 16Entschädigung, Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung
- § 17Härtefallausgleich bei Vermögensnachteil, Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung
- § 18Zustellungen
- § 19Bußgeldvorschriften
- § 20Strafvorschriften
Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.