Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes
ESVGD_V · 14 Normen
- § 1Zweck und Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Zur Datenübermittlung verpflichtete Behörden
- § 4Zur Datenanforderung berechtigte Behörden
- § 5Übermittlung von nach der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- § 6Übermittlung von nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene erhobenen und gespeicherten Daten
- § 7Übermittlung von nach der Viehverkehrsverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- § 8Übermittlung von nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- § 9Übermittlung von nach der InVeKoS-Verordnung erhobenen und gespeicherten Daten
- § 10Art und Form der Datenübermittlung
- § 11Datenschutz und Datensicherheit
- § 12Inkrafttreten
Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.