§ 7 – Vorauszahlungen an Erdgaslieferanten

EWSG · Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme

Erdgaslieferanten haben in Höhe der Entlastungsbeträge nach § 2 Absatz 2 Satz 4 und 5, sowie der nach § 3 gewährten vorläufigen Leistungen einen Anspruch auf eine Vorauszahlung auf den Erstattungsanspruch nach § 6 gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Anspruch auf Vorauszahlung tritt an die Stelle der Zahlung des Letztverbrauchers.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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