Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter
FACHHWIRTPRV · 15 Normen
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Inhalt der Prüfung
- § 4Bereich Hauswirtschaftliche Leistungen
- § 5Bereich Betreuung bei alltagsbezogenen Verrichtungen
- § 6Bereich Kommunikation
- § 7Bereich Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen
- § 8Gliederung der Prüfung
- § 9Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- § 10Bestehen der Prüfung
- § 11Wiederholen der Prüfung
- § 12Übergangsvorschrift
- § 13Inkrafttreten
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