§ 134 – Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme; Widerruf
FAMFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 23.09.2020 – XII ZB 482/19ECLI:DE:BGH:2020:230920BXIIZB482.19.0
Zur Beschwer des Antragsgegners durch den Ausspruch der Ehescheidung.
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