§ 159 – Persönliche Anhörung des Kindes
FAMFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 03.12.2025 – XII ZB 169/25ECLI:DE:BGH:2025:031225BXIIZB169.25.0
Die fehlende Anhörung des Kindes vor Erlass einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung hindert nicht deren Anerkennung in Deutschland, wenn der Aufenthaltsort des Kindes zu dieser Zeit nicht bekannt war und das Gericht auch ohne eine solche Anhörung eine ausreichende Tatsachengrundlage für seine Entscheidung hatte (Fortführung von Senatsbeschluss vom 8. April 2015 - XII ZB 148/14, BGHZ 205, 10 = FamRZ 2015, 1011).
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 09.04.2025 – 1 BvR 1618/24ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250409.1bvr161824
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 03.04.2023 – 1 BvR 2353/22ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230403.1bvr235322
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 13.07.2022 – 1 BvR 580/22ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220713.1bvr058022
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 07.02.2022 – 1 BvR 1655/21ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220207.1bvr165521
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 20.08.2020 – 1 BvR 886/20ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200820.1bvr088620
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 13.05.2020 – 1 BvR 663/19ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200513.1bvr066319
- BGH, Beschl. v. 22.04.2020 – XII ZB 477/19ECLI:DE:BGH:2020:220420BXIIZB477.19.0
1. Sind die Eltern hinsichtlich der Zustimmung zur Zeugenvernehmung des minderjährigen Kindes im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren als Beschuldigte von der gesetzlichen Vertretung des Kindes ausgeschlossen, hat das Familiengericht für die notwendige Anordnung einer Ergänzungspflegschaft weder die Aussagebereitschaft des Kindes noch dessen (fehlende) Verstandesreife zu prüfen. 2. Im Verfahren zur Bestellung eines Ergänzungspflegers bedarf es in diesem Fall nicht der persönlichen Anhörung des Kindes und auch nicht der Bestellung eines Verfahrensbeistands.
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 05.06.2019 – 1 BvR 675/19ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190605.1bvr067519
- BGH, Beschl. v. 31.10.2018 – XII ZB 411/18ECLI:DE:BGH:2018:311018BXIIZB411.18.0
1. Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH Beschluss vom 21. Januar 2010, V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013, XII ZB 482/13, FamRZ 2014, 29). 2. Im einstweiligen Anordnungsverfahren sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels und die drohenden Nachteile für den Rechtsbeschwerdeführer gegeneinander abzuwägen. Die Aussetzung der Vollziehung einer Umgangsregelung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, wird danach regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (im Anschluss an BGH Beschluss vom 21. Januar 2010, V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2013, XII ZB 482/13, FamRZ 2014, 29). 3. Auch ein erst vierjähriges Kind ist in einem Umgangsrechtsverfahren grundsätzlich von dem Gericht persönlich anzuhören. Ausnahmsweise darf das Gericht von der Anhörung des Kindes aus schwerwiegenden Gründen absehen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Anhörung des Kindes zu einer erheblichen Beeinträchtigung seiner körperlichen oder seelischen Gesundheit führen würde. 4. Um die Frage beantworten zu können, ob die persönliche Anhörung des Kindes unterbleiben kann, muss vom Tatrichter eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit es möglich ist, durch die Auskunft anderer Verfahrensbeteiligter, wie etwa des Verfahrensbeistands, des Umgangs- bzw. Ergänzungspflegers oder eines Mitarbeiters des Jugendamts, zu erfahren, ob der Umgang dem Kindeswohl entspricht.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 159 FAMFG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 159 FAMFG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.