§ 419 – Verfahrenspfleger
FAMFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 01.08.2025 – 2 BvR 288/22ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250801.2bvr028822
- BGH, Beschl. v. 05.12.2013 – V ZB 71/13
- BGH, Beschl. v. 26.09.2013 – V ZB 212/12
1. Verständigungsschwierigkeiten mit dem Betroffenen rechtfertigen ebenso wie die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nicht die Bestellung eines Verfahrenspflegers. 2. Ist dem Verfahrenspfleger vor seiner Teilnahme an der Anhörung des Betroffenen ein Haftantrag übermittelt worden, ist der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann gewahrt, wenn ihm der Haftantrag nicht ausgehändigt wurde.
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