§ 3 – Tierarzneimittel zur Betäubung

FERKBETSACHKV · Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen

Das zum Erreichen der Betäubung durch Isofluran angewendete Tierarzneimittel muss nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die Allgemeinanästhesie (Narkose) während der Kastration von unter acht Tage alten Ferkeln zugelassen sein.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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