Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin
FERTIGUNGSMECHAUSBV · 10 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 4Durchführung der Berufsausbildung
- § 5Abschlussprüfung
- § 6Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 7Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 8Gewichtungs- und Bestehensregelungen
- § 9Anrechnungsregelung
- § 10Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.