§ 9 – Übergangsvorschrift

FINRVV_2016 · Verordnung über Finanzrückversicherungsverträge und Verträge ohne hinreichenden Risikotransfer

Die §§ 4 bis 6 und § 8 finden nur auf solche Verträge Anwendung, die nach dem 25. Juli 2008 abgeschlossen werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 9 FINRVV_2016 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 9 FINRVV_2016 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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