§ 3 – Neubekanntmachung des Seefischereigesetzes

FISCHWIVORSCHRAUFHG · Gesetz zur Aufhebung des Fischwirtschaftsgesetzes und der Fischwirtschaftsverordnung

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann den Wortlaut des Seefischereigesetzes in der vom Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 3 FISCHWIVORSCHRAUFHG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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