Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
FLUGLSV_3 · 13 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Entschädigungsgrundsätze
- § 3Außenwohnbereich
- § 4Fluglärmbelastung von Grundstücken
- § 5Entschädigungspauschalen bei Wohnungen
- § 6Erhöhte Entschädigung aufgrund des Verkehrswertes
- § 7Berücksichtigung der Art der baulichen Nutzung sowie der Vorbelastung
- § 8Entschädigung in besonderen Fällen
- § 9Entschädigung bei schutzbedürftigen Einrichtungen
- § 10Auszahlung
- § 11Inkrafttreten
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