§ 23 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

FOTOAUSBV_2025 · Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin

Diese Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fotografiergewerbe-Ausbildungsverordnung vom 12. Mai 2009 (BGBl. I S. 1051) außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 23 FOTOAUSBV_2025 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 23 FOTOAUSBV_2025 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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