(Fundstelle: BGBl.
Teil III 824-2 S. 9 - 13;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl.
Fußnote)
A.
Rentenversicherung der Arbeiter1.
Arbeiter außerhalb der Land- und ForstwirtschaftLeistungsgruppe 1Arbeiter, die auf Grund ihrer Fachkenntnisse und Fähigkeiten mit Arbeiten beschäftigt werden, die als besonders schwierig oder verantwortungsvoll oder vielgestaltig anzusehen sind.
Die Befähigung kann durch abgeschlossene Lehre oder durch langjährige Beschäftigung mit entsprechenden Arbeiten erworben sein.
In den Tarifen sind die Angehörigen dieser Gruppe meist als Facharbeiter, auch qualifizierte oder hochqualifizierte Facharbeiter, Spezialfacharbeiter, Facharbeiter mit meisterlichem Können, Meister und Vorarbeiter im Stundenlohn, Betriebshandwerker, gelernte Facharbeiter, Facharbeiter mit Berufsausbildung und Erfahrung und ähnlich bezeichnet.
Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:Männliche ArbeiterAutoschlosser Automateneinrichter Bäcker Baumwollweber (gelernt) Bauschlosser Beizer Betonfacharbeiter Betonwerker (gelernt) Betriebsschlosser Böttcher (Holzküfer) Brauer Brenner (keramische Industrie) Buchbinder Buchdrucker Bügler (Bekleidungsgewerbe) Chemiebetriebsfachwerker Chemigraph Dachdecker Dekorateur Drechsler Drucker (Textilgewerbe) Eisendreher Elektriker Elektroinstallateur Färber Feinmechaniker Feintäschner Fernmeldemonteur Flachdrucker Fleischer Fliesenleger Former Fräser Gerber Gießer Gipser (Rabitzer) Glaser Glasmacher Graveur Großuhrenmacher Handschuhmacher Handsetzer Heizer (geprüft) Hutmacher Installateur Karosseriebauer Keramformer (Dreher, Gießer) Kerammaler Kernmacher Kleinuhrenmacher Klempner Koch Konditor Korrektor Kraftfahrer (Handwerker) Kürschner Laborant Lackierer Lithograph Maler Mälzer Maurer Maschinenschlosser 1. und 2.
Maschinenführer Maschinensetzer Maschinist Mechaniker Metalldreher Modelltischler Molkerei- und Käsereigehilfe Müller Oberlederzuschneider Papiermaschinenführer Parkettleger Pflasterer Polierer Polsterer Porzellanmaler Reparaturschlosser Rohrleger Rotationsdrucker Rundfunkmechaniker Samt- und Plüschweber Sattler Schiffbauer Schlosser 1.
Schmelzer Schneider Schornsteinfeger Schreiner Schriftsetzer Schweißer Seidenweber Sortierer (Tabakwarenherstellung) Stahlbauschlosser Starkstrommonteur Steinbrecher Steinmetz Stereotypeur Stukkateur Tischler Tuchweber Uhrmacher Verputzer (Ausbaugewerbe) 1.
Walzer Werkzeugmacher Zigarrenmacher Zigarettenmaschinenführer Zimmerer Zuschneider Weibliche ArbeiterBaumwollweberin (gelernt) Futterstepperin Hutarbeiterin Näherin (gelernt) Seidenweberin (gelernt) Sortiererin (Tabakwarenherstellung) Stumpenrollerin Wickelmacherin Zigarrenmacherin Zigarrenrollerin Zuschneiderin Leistungsgruppe 2Arbeiter, die im Rahmen einer speziellen, meist branchegebundenen Tätigkeit mit gleichmäßig wiederkehrenden oder mit weniger schwierigen und verantwortungsvollen Arbeiten beschäftigt werden, für die keine allgemeine Berufsbefähigung vorausgesetzt werden muß.
Die Kenntnisse und Fähigkeiten für diese Arbeiten haben die Arbeiter meist im Rahmen einer mindestens drei Monate dauernden Anlernzeit mit oder ohne Abschlußprüfung erworben.
In den Tarifen werden die hier erwähnten Arbeiter meist als Spezialarbeiter, qualifizierte angelernte Arbeiter, angelernte Arbeiter mit besonderen Fähigkeiten, angelernte Arbeiter, vollwertige Betriebsarbeiter, angelernte Hilfshandwerker, Betriebsarbeiter und ähnlich bezeichnet.
Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem: Männliche Arbeiter Bahnunterhaltungsarbeiter Betonwerker (angelernt) Bohrer Brenner (Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden) Chemiebetriebswerker Einschaler Eisenbieger und -flechter Former (angelernt) Fuhrmann (Kutscher) Hobler Hochbauhelfer Holländerarbeiter Kalander- und Querschneiderführer Kranführer Maschinenbauhelfer Metallschleifer Mitfahrer (Beifahrer) Papiermaschinengehilfe Rotten- und Gleisarbeiter Schiffsbauhelfer Schleifer (Putzer) Schweißer (angelernt) Steinbrecher (angelernt) Walzer Weibliche ArbeiterAnlegerin (Papiererzeugung und -verarbeitung) Baumwollweberin Büglerin Einrichterin Fleyerin Keramformerin Näherin (Wirk- und Strickerei Ringspinnerin Schaffnerin Spulerin Stepperin Stopferin Strickerin Verpackerin (Packerin) Zuarbeiterin Zwirnerin Leistungsgruppe 3Arbeiter, die mit einfachen, als Hilfsarbeiten zu bewertenden Tätigkeiten beschäftigt sind, für die eine fachliche Ausbildung auch nur beschränkter Art nicht erforderlich ist.
In den Tarifen werden diese Arbeiter meist als Hilfsarbeiter, ungelernte Arbeiter, einfache Arbeiter und ähnlich bezeichnet.
Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem: Männliche ArbeiterBauhilfsarbeiter Belader Bunkerarbeiter Entlader Grubenarbeiter (Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden) Hafenarbeiter Hilfsarbeiter Lagerarbeiter Platzarbeiter Weibliche ArbeiterHilfsarbeiterin Näherin Reinmacherin Sortiererin
2.
Arbeiter in der LandwirtschaftLeistungsgruppe 1Arbeiter mit langjähriger Berufserfahrung oder Fachausbildung, die besonders verantwortungsvolle, schwierige oder qualifizierte Arbeiten ausführen.
Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem: Männliche ArbeiterHandwerksmeister und -gehilfe Hofmeister Landwirtschaftlicher Facharbeiter (mit Facharbeiterbrief) Landwirtschaftsmeister und -gehilfe Meister und Gehilfe der Tierzucht (Pferde-, Rinder-, Schweine-, Schafzucht, Imkerei, Geflügelzucht, Pelztier- und Fischzucht) Meister und Gehilfe des Brennerei- und Molkereifaches Meister und Gehilfe der Gärtner-, Kellerei- und Weinbauberufe Vorarbeiter Weibliche ArbeiterLandwirtschaftliche Gehilfin Wirtschafterin Leistungsgruppe 2Arbeiter, die mit gleichmäßig wiederkehrenden Arbeiten beschäftigt sind.
Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem: Männliche ArbeiterGespannführer Kraftfahrer Landarbeiter Schweinewärter Treckerführer Weibliche ArbeiterHausgehilfin (auch außerhalb der Landwirtschaft) Landarbeiterin 3.
Arbeiter in der ForstwirtschaftLeistungsgruppe 1Männliche Arbeiter mit langjähriger Berufserfahrung oder Fachausbildung, die besonders verantwortungsvolle, schwierige oder qualifizierte Arbeiten ausführen.
Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem: Haumeister Waldfacharbeiter Leistungsgruppe 2Männliche Arbeiter, die mit gleichmäßig wiederkehrenden Arbeiten beschäftigt sind.
Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem: Regelmäßig beschäftiger Waldarbeiter Ständiger Waldarbeiter B.
Rentenversicherung der AngestelltenLeistungsgruppe 1Angestellte in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis.Leistungsgruppe 2Angestellte mit besonderen Erfahrungen und selbständigen Leistungen in verantwortlicher Tätigkeit mit eingeschränkter Dispositionsbefugnis, die Angestellte anderer Tätigkeitsgruppen einzusetzen und verantwortlich zu unterweisen haben.
Außerdem Angestellte, die als Obermeister, Oberrichtmeister oder Meister mit hohem beruflichem Können und besonderer Verantwortung großen Werkstätten oder Abteilungen vorstehen.
Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem: Männliche Angestellte
Bauführer über 45 Jahre
Bilanzbuchhalter über 45 Jahre
Buchhalter (Lohnbuchhalter) über 45 Jahre
Chefkameramann
Einkäufer über 45 Jahre
Ingenieur (Bau-Betriebs-Bild-Film-Maschinen-Meß-Sender-Ton-) über 45 Jahre
Konstrukteur über 45 Jahre
Korrespondent über 45 Jahre
Leitender Wirtschafter (Landwirtschaft)
Mitglied von Kulturorchestern (Sonderklasse und Tarifklasse I)
Oberarzt
Polier (techn.) über 45 Jahre
Redakteur über 45 Jahre
Regisseur über 45 Jahre
Techniker über 45 Jahre
Tonmeister über 45 Jahre
Werkmeister über 45 Jahre
Weibliche Angestellte
Bilanzbuchhalterin über 45 Jahre
Buchhalterin über 45 Jahre
Korrespondentin über 45 Jahre
Leistungsgruppe 3Angestellte mit mehrjähriger Berufserfahrung oder besonderen Fachkenntnissen und Fähigkeiten oder mit Spezialtätigkeiten, die nach allgemeiner Anweisung selbständig arbeiten, jedoch keine Verantwortung für die Tätigkeit anderer tragen.
Außerdem Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit, die die fachlichen Erfahrungen eines Meisters, Richtmeisters oder Gießereimeisters aufweisen, bei erhöhter Verantwortung größeren Abteilungen vorstehen und denen Aufsichtspersonen oder Hilfsmeister unterstellt sind.
Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem: Männliche Angestellte
Aufnahmeleiter (Film, Funk, Fernsehen)
Bauführer 30 bis 45 Jahre
Beleuchter über 30 Jahre
Bibliothekar
Bilanzbuchhalter bis 45 Jahre
Buchhalter (Lohnbuchhalter) 30 bis 45 Jahre
Bühnenbildner
Einkäufer bis 45 Jahre
Fakturist über 45 Jahre
Förster
Gießereimeister
Gutsverwalter, -inspektor
Ingenieur Bau-Betriebs-Bild-Film-Maschinen-Meß-Sonder-Ton-) 30 bis 45 Jahre
Kaufm.
Kalkulator über 30 Jahre
Kartothekführer über 30 Jahre
Konstrukteur 30 bis 45 Jahre
Kontorist über 30 Jahre
Korrespondent 30 bis 45 Jahre
Laborant über 30 Jahre
Lagerist über 30 Jahre
Lagerverwalter
Landwirtschaftlicher Fachangestellter
Maskenbildner
Medizinalassistent
Mitglied von Kulturorchestern
Polier (techn.) 30 bis 45 Jahre
Polier (Meister)
Pressestenograph
Redakteur bis 45 Jahre
Regieassistent
Regisseur bis 45 Jahre
Reisender
Richtmeister
Schachtmeister
Techniker 30 bis 45 Jahre
Technischer Zeichner über 45 Jahre
Tonmeister bis 45 Jahre
Verkäufer über 45 Jahre
Vertreter
Werkmeister 30 bis 45 Jahre
Werkstattmeister
Zuschneider
Weibliche Angestellte
Bilanzbuchhalterin bis 45 Jahre
Buchhalterin 30 bis 45 Jahre
Direktrice
Hebamme
Heilgymnastin
Kassiererin über 45 Jahre
Laborantin über 45 Jahre
Medizinisch-techn.
Assistentin
Oberschwester
Operationsschwester
Physikalisch-techn.
Assistentin
Sekretärin
Stationsschwester
Stenotypistin über 45 Jahre
Verkäuferin über 45 Jahre
Wirtschaftsleiterin
Leistungsgruppe 4Angestellte ohne eigene Entscheidungsbefugnis in einfacher Tätigkeit, deren Ausübung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch mehrjährige Berufstätigkeit, den erfolgreichen Besuch einer Fachschule oder durch privates Studium erworbene Fachkenntnisse voraussetzt.
Außerdem Angestellte, die als Aufsichtspersonen einer kleineren Zahl von überwiegend ungelernten Arbeitern vorstehen, sowie Hilfsmeister, Hilfswerkmeister oder Hilfsrichtmeister.
Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem: Männliche Angestellte
Bauführer bis 30 Jahre
Beleuchter bis 30 Jahre
Buchhalter (Lohnbuchhalter) bis 30 Jahre
Bühnenmeister
Expedient
Fakturist bis 45 Jahre
Forstaufseher
Ingenieur (Bau-Betriebs-Bild-Film-Maschinen-Meß-Senderton) bis 30 Jahre
Inspizient
Kartothekführer bis 30 Jahre
Kaufm.
Kalkulator bis 30 Jahre
Konstrukteur bis 30 Jahre
Kontorist bis 30 Jahre
Korrespondent bis 30 Jahre
Kostümbildner
Laborant bis 30 Jahre
Lagerist bis 30 Jahre
Landwirtschaftlicher Verwaltungsangestellter
Materialverwalter
Polier (techn.) bis 30 Jahre
Registrator
Requisiteur
Technischer Kalkulator
Technischer Zeichner 30 bis 45 Jahre
Verkäufer 30 bis 45 Jahre
Werkmeister bis 30 Jahre
Werkstattschreiber
Weibliche Angestellte
Buchhalterin bis 30 Jahre
Fakturistin über 30 Jahre
Haushälterin
Kassiererin bis 45 Jahre
Kindergärtnerin
Kontoristin über 30 Jahre
Kostümbildnerin
Krankenschwester
Laborantin bis 45 Jahre
Landwirtschaftliche Verwaltungsangestellte
Maschinenbuchhalterin
Sprechstundenhilfe
Stenotypistin 30 bis 45 Jahre
Technische Zeichnerin
Telefonistin über 30 Jahre
Verkäuferin 30 bis 45 Jahre
Leistungsgruppe 5Angestellte in einfacher, schematischer oder mechanischer Tätigkeit, die keine Berufsausbildung erfordert.
Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem: Männliche Angestellte
Fotokopist
Notenwart
Orchesterwart
Technischer Zeichner bis 30 Jahre
Verkäufer bis 30 Jahre
Weibliche Angestellte
Fakturistin bis 30 Jahre
Hauswirtschaftsangestellte
Kontoristin bis 30 Jahre
Stenotypistin bis 30 Jahre
Telefonistin bis 30 Jahre
Verkäuferin bis 30 Jahre
C.
Knappschaftliche RentenversicherungI.
Arbeitera) Arbeiter unter Tage Leistungsgruppe 1Hauer im Gedinge und sonstige Gedingearbeiter.Leistungsgruppe 2Gelernte Grubenhandwerker und Arbeiter, die eine Tätigkeit mit entsprechender Entlohnung (Schichtlohn in oberen Lohnklassen) verrichten.Leistungsgruppe 3Sonstige Schichtlohnarbeiter.b) Arbeiter über Tage Leistungsgruppe 1Gelernte Handwerker und Arbeiter, die eine Tätigkeit mit entsprechender Entlohnung (Schichtlohn in oberen Lohnklassen) verrichten.Leistungsgruppe 2Sonstige Arbeiter.II.
AngestellteTechnische Angestellte unter Tage Leistungsgruppe 1Angestellte in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis, soweit sie außerhalb der Gehaltstarife stehen, und Fahrsteiger.Leistungsgruppe 2Abteilungsleiter und die ihnen gleichstehenden technischen Angestellten.Leistungsgruppe 3Grubensteiger und die ihnen gleichstehenden technischen Angestellten.Leistungsgruppe 4Oberhauer, Fahrhauer und die ihnen gleichstehenden technischen Angestellten.b) Technische Angestellte über Tage Leistungsgruppe 1Angestellte in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis, soweit sie außerhalb der Gehaltstarife stehen.Leistungsgruppe 2Maschinen-, Elektro- und Kokereisteiger, denen die in Leistungsgruppe 3 aufgeführten technischen Angestellten über Tage unterstellt sind, sowie die ihnen gleichstehenden technischen Angestellten.Leistungsgruppe 3Sonstige Maschinen-, Elektro- und Kokereisteiger sowie die ihnen gleichstehenden technischen Angestellten.Leistungsgruppe 4Meister und die ihnen gleichstehenden technischen Angestellten.c) Kaufmännische Angestellte Leistungsgruppe 1Angestellte in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis, soweit sie außerhalb der Gehaltstarife stehen.Leistungsgruppe 2Angestellte, die selbständig in eigener Verantwortung als erste Angestellte in den Geschäftsabteilungen der größeren Hauptverwaltungen und der selbständigen Zechenanlagen beschäftigt sind und nicht außerhalb der Tarifabkommen stehen.
Voraussetzung ist, daß ihre Tätigkeit sich von derjenigen der übrigen Angestellten als eine übergeordnete abhebt und ihnen im allgemeinen mindestens drei Angestellte unterstehen.Leistungsgruppe 3Angestellte, die eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder entsprechende Vorbildung haben, alle in ihrem Geschäftsbereich vorkommenden Arbeiten selbständig verrichten und deren Tätigkeit über den Rahmen der übrigen Angestellten (Leistungsgruppen 4 und 5) hinausgeht.
Sie müssen mindestens sechs Dienstjahre als Angestellte auf einer Zeche oder bei einem gleichartigen Unternehmen beschäftigt sein.Leistungsgruppe 4Angestellte, deren Tätigkeit in der Erledigung der in den Büros oder Verwaltungen üblicherweise vorkommenden Arbeiten besteht.Leistungsgruppe 5Angestellte, deren Tätigkeit in der Erledigung einfacher Arbeiten besteht.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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