Verordnung über das Verbot der Verwendung von Frischzellen tierischen Ursprungs bei der Herstellung von Arzneimitteln
FRISCHZV_2021 · 7 Normen
- § 1Frischzellen
- § 2Verbot der Verwendung von Frischzellen
- § 3Ausnahmen vom Verbot
- § 4Hinweis auf Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes
- § 5Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über das Verbot der Verwendung von Frischzellen tierischen Ursprungs bei der Herstellung von Arzneimitteln ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.