§ 36 – Erwerb, Erteilung und Wirkung der Erlaubnisse
FSPERSAV · Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Urt. v. 29.04.2025 – 9 AZR 39/24ECLI:DE:BAG:2025:290425.U.9AZR39.24.0
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