Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung
FSPERSAV · 59 Normen
- § 1Erlaubnispflichtiges Personal
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Aufsichtsbehörde
- § 4Allgemeine Pflichten
- § 5Lizenzen, Erlaubnisse und Befugnisse
- § 6Ausbildungsvoraussetzungen
- § 7Medizinische Tauglichkeit
- § 8Ausbildungsinhalt
- § 9Grundlegende Ausbildung
- § 10Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
- § 11Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz
- § 12Erteilung der Auszubildendenlizenz
- § 13Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
- § 14Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
- § 15Erteilung der Fluglotsenlizenz
- § 16Ausnahmeregelungen
- § 17Erteilung der Ausbildererlaubnis
- § 18Leistungsnachweise
- § 19Prüfungsausschüsse, Durchführung der Prüfungen
- § 20Bestehen von Teilprüfungen und Prüfungen
- § 21Wiederholung
- § 22Rücktritt
- § 23Versäumnisfolgen
- § 24Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 25Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Auszubildendenlizenzen
- § 26Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen, Betriebliche Kompetenzprogramme
- § 27Überprüfung der Kompetenz, Ruhen und Widerruf von Fluglotsenlizenzen
- § 28Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Ausbildererlaubnissen
- § 29Zertifizierung von Ausbildungsanbietern
- § 30Ausbildungsvoraussetzungen
- § 31Medizinische Tauglichkeit
- § 32Ausbildungsinhalt
- § 33Grundlegende Ausbildung
- § 34Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
- § 35Erlaubnisprüfung
- § 36Erwerb, Erteilung und Wirkung der Erlaubnisse
- § 37Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
- § 38Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
- § 39Ausnahmeregelungen
- § 40Erteilung der Ausbilderberechtigung
- § 41Prüfungsausschüsse, Durchführung der Prüfungen
- § 42Gültigkeit, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Erlaubnissen
- § 43Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen
- § 44Überprüfung, Ruhen und Widerruf von Berechtigungen
- § 45Erlaubnis zum Betrieb von Ausbildungsstätten
- § 46Ordnungswidrigkeiten
- § 47Übergangsvorschriften
- § 48Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8)
- Anlage 2(zu § 13 Abs. 6 und 7, § 14 Abs. 1, 2 und 3)
- Anlage 3(zu § 10 Abs. 2, 3, 5 und 7, § 34 Abs. 4 und 6)
- Anlage 4(zu § 5 Abs. 2)
- Anlage 5(zu § 33 Abs. 1 und 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3)
- Anlage 6(zu § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3)
- Anlage 7(zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4)
- Anlage 8(zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4)
- Anlage 9(zu § 18 Abs. 1, den §§ 20 und 35 Abs. 2)
- Anlage 10(zu § 7 Abs. 2 und 6, § 47 Abs. 11)
Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.