§ 2 – Aufgaben des Fernstraßen-Bundesamtes
FSTRBAG · Gesetz zur Errichtung eines Fernstraßen-Bundesamtes
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 07.07.2022 – 9 A 5/21, 9 A 5/21 (9 A 9/18)ECLI:DE:BVerwG:2022:070722U9A5.21.0
Auch dann, wenn Pachtflächen mit einer geringen Restlaufzeit bei der Berechnung vorhabenbedingter Flächenverluste eines Landwirts unberücksichtigt bleiben müssen, kann eine Existenzgefährdung nicht durch eine Übertragung des Eigentums an diesen Flächen abgewendet werden.
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