Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
GBPOLVDAUFSTV · 20 Normen
- § 1Gegenstand
- § 2Ziele der Ausbildung
- § 3Auswahlverfahren
- § 4Dauer und Gliederung
- § 5Ausbildungsgebiete
- § 6Dienstaufsicht und Durchführung
- § 7Ausbildungsplan
- § 8Zuständigkeit
- § 9Prüfungskommission
- § 10Inhalt und Durchführung
- § 11Bewertung
- § 12Bestehen
- § 13Fernbleiben und Rücktritt
- § 14Täuschung und Ordnungsverstoß
- § 15Wiederholung
- § 16Abschlusszeugnis und Bescheid über das nicht bestandene Prüfungsgespräch
- § 17Prüfungsakten und Einsichtnahme
- § 18Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche
- § 19Inkrafttreten
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.