Art. 3

GDTWAHLVDVTR · Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird Berlin als ein Land behandelt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 3 GDTWAHLVDVTR und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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