Anlage 1 – (zu § 25)

GENREGV · Verordnung über das Genossenschaftsregister

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2274;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Nummer der Firma: GnR
Nummer der Eintragung a)Firma
b)Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen
c)Gegenstand des Unternehmens
Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft a)Allgemeine Vertretungsregelung
b)Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a)Rechtsform und Satzung
b)Sonstige Rechtsverhältnisse
a)Tag der Eintragung
b)Bemerkungen
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Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 1 GENREGV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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