Anlage 2 – (zu § 25)

GENREGV · Verordnung über das Genossenschaftsregister

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2274;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Genossenschaftsregister des Amtsgerichts
Nummer der Firma: GnR
Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts
1.Anzahl der bisherigen Eintragungen:
2.a)Firma:
b)Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen:
c)Gegenstand des Unternehmens:
3.Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft:
4.a)Allgemeine Vertretungsregelung:
b)Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
5.Prokura:
6.a)Rechtsform und Satzung:
b)Sonstige Rechtsverhältnisse:
7.Tag der letzten Eintragung:
Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 2 GENREGV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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