Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz-Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz
GEPBETRWMAPROBUSMANFV · 23 Normen
- § 1Gegenstand
- § 2Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
- § 3Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
- § 4Handlungsbereiche
- § 5Handlungsbereich „Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten“
- § 6Handlungsbereich „Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten“
- § 7Handlungsbereich „Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren“
- § 8Handlungsbereich „Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten“
- § 9Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“
- § 10Durchführung der Prüfung
- § 11Schriftlicher Prüfungsteil
- § 12Mündlicher Prüfungsteil
- § 13Projektbezogener Prüfungsteil
- § 14Bewerten von Prüfungsleistungen
- § 15Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 16Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 17Zeugnisse
- § 18Wiederholung der Prüfung
- § 19Übergangsvorschriften
- § 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 15 und 16)
- Anlage 2(zu § 17 Absatz 1)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz-Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.