Anlage 4 – (zu § 2 Absatz 2)

GESRV · Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2427)
Gesellschaftsregister des Amtsgerichts Nummer der Gesellschaft: GsR
Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts
1.Anzahl der bisherigen Eintragungen:
2.a)Name:
b)Sitz, Anschrift, Zweigniederlassungen:
3.a)Allgemeine Vertretungsregelung:
b)Gesellschafter, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
4.a)Rechtsform:
b)Sonstige Rechtsverhältnisse:
5.Tag der letzten Eintragung:
Anmerkung:Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 4 GESRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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