Anlage 5 – (zu § 5 Satz 2)

GESRV · Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2428)
[Bezeichnung des zuständigen Gerichts],
Aktenzeichen: [Registernummer]
[Anlass der Bekanntmachung]
[gegebenenfalls Datum der Eintragung]
[Registernummer], [Name], [Rechtsform], [Sitz],
[Inhalt der Bekanntmachung]
Tag der Registerbekanntmachung: [Datum].

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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