§ 2 – Herkunftsgebiet

GLASH_TTEV · Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe „Glashütte“

Das Herkunftsgebiet umfasst folgende Gebiete im Freistaat Sachsen: 1.die Stadt Glashütte,
2.die Ortsteile Bärenstein und Lauenstein der Stadt Altenberg für die Zulieferung und Veredlung sowie
3.die Landeshauptstadt Dresden für folgende, konkrete Veredlungsschritte: a)Werkteile plattieren,
b)Werkteile galvanisieren,
c)Werkteile rhodinieren sowie
d)Laserarbeiten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 GLASH_TTEV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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