§ 22 – Dauer und Gliederung des Studiums

GNTVDDVCSVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

(1)Das Studium dauert in der Regel drei Jahre.
(2)Das Studium umfasst 24 Monate Fachstudien an der Hochschule und zwölf Monate berufspraktische Studienzeiten.
(2a)(weggefallen)
(3)Das Studium gliedert sich in fünf Studienabschnitte. Die Studienabschnitte verteilen sich wie folgt auf die Semester: Semester Studienabschnitt
1 2
1 1. Semester Grundstudium
2 2. Semester Grundstudium
3 3. Semester Berufspraktische Studienzeit I
4 4. Semester Hauptstudium I
5 5. Semester Berufspraktische Studienzeit II
6 6. Semester Hauptstudium II
(4)Die Hochschule kann festlegen, dass 1.die Studienabschnitte – abweichend von Absatz 3 – anders gegliedert werden und
2.Lehrveranstaltungen der Studienabschnitte oder Teile der Lehrveranstaltungen in ein anderes Semester verschoben werden.
Möglich ist die Verschiebung von Lehrveranstaltungen der Fachstudien oder Teile dieser Lehrveranstaltungen auch in ein Semester einer berufspraktischen Studienzeit.
(5)Für einzelne oder alle Lehrveranstaltungen können digitale Lehrformate genutzt werden.
(6)Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist verpflichtend.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 22 GNTVDDVCSVDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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