§ 25 – Modulhandbuch

GNTVDDVCSVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –

(1)Für das Studium erstellt die Hochschule ein Modulhandbuch.
(2)Das Modulhandbuch regelt, 1.welche Module angeboten werden,
2.welche Pflichtmodule in welchen Studienabschnitten zu absolvieren sind,
3.welche Pflichtmodule in der Vertiefungsrichtung „Digital Administration“ und welche Pflichtmodule in der Vertiefungsrichtung „Cyber Security“ zu absolvieren sind,
4.die Inhalte der Pflichtmodule,
5.die inhaltlichen Anforderungen an die Spezialmodule (§ 31),
6.in welchen Studienabschnitten Wahlpflichtmodule eingerichtet sind,
7.die inhaltlichen Anforderungen an die Wahlpflichtmodule,
8.weitere Vorgaben zu Inhalt, Organisation und Durchführung der Prüfungen,
9.grundlegende Anforderungen zur inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Praktika.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 25 GNTVDDVCSVDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 25 GNTVDDVCSVDV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.