Art. 3

GR_NDSTVTR_BW_HE · Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze)

(1)Mit der Gebietsänderung treten in dem betroffenen Gebiet die Rechtsvorschriften des Landes Baden-Württemberg, des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Hemsbach außer Kraft. Die in der Stadt Lampertheim geltenden Rechtsvorschriften des Landes Hessen, des Landkreises Bergstraße und der Stadt Lampertheim treten in Kraft.
(2)Für Rechte und Rechtsverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages entstanden sind, bleiben die bisher geltenden Vorschriften maßgebend.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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