Art. 4

GR_NDSTVTR_BW_HE · Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze)

Die vertragschließenden Länder gehen davon aus, daß für den durch diesen Staatsvertrag entstehenden Gebietsverlust bei späteren Änderungen der gemeinsamen Grenze ein Gebietsausgleich geschaffen wird.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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