§ 2 – Erfordernis der Genehmigung
GRDSTVV · Grundstücksverkehrsordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urt. v. 15.06.2012 – V ZR 240/11
Ist der Verkäufer eines in der DDR belegenen Grundstücks von seiner Eigentumsverschaffungspflicht frei geworden, weil die Auflassung nach der Grundstücksverkehrsordnung nicht genehmigungsfähig war, kann der Käufer die Übereignung des Grundstücks nach dem Wegfall des Versagungstatbestandes auch dann nicht verlangen, wenn dieses mangels bekannter Erben des Verkäufers gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG in den Entschädigungsfonds des Bundes abzuführen ist (Fortführung von Senat, Urteil vom 25. März 1994, V ZR 171/92, WM 1994, 1250 und Urteil vom 3. Juli 1998, V ZR 268/97, VIZ 1998, 581).
- BVerwG, Urt. v. 04.04.2012 – 8 C 6/11
Ein vermögensrechtlicher Restitutionsantrag im Zusammenhang mit einem eingeleiteten, aber noch nicht abgeschlossenen strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ist unzulässig und darf vom Vermögensamt deshalb abgelehnt werden, wenn der Rehabilitierungsantrag offensichtlich aussichtslos ist.
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