§ 191
GVG · Gerichtsverfassungsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urt. v. 06.03.2025 – 3 StR 249/24ECLI:DE:BGH:2025:060325U3STR249.24.0
Hat ein gerichtlich bestellter Dolmetscher als solcher an der Verhandlung tatsächlich teilgenommen, ist seine Abwesenheit nicht deshalb zu fingieren, weil Ablehnungsgründe gegen seine Person vorgelegen haben.
- BGH, Urt. v. 04.07.2018 – 2 StR 485/17ECLI:DE:BGH:2018:040718U2STR485.17.0
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